5. Qualitätsmanagement
Mit Beginn einer neuen Pfarrgemeinderatsperiode (also alle 4 Jahre) wird das Konzept durch eine Arbeitsgruppe (momentan die Ansprechpersonen zusammen mit den PGR-Sprecherinnen und Stellvertretern) auf notwendige Veränderungen überprüft.
Alle Mitarbeitenden der Pfarreien werden auf das vorliegende Konzept hingewiesen. Der Verhaltenskodex sowie die Selbstauskunft müssen unterschrieben werden. Außerdem gelten die Richtlinien zum erweiterten Führungszeugnis.