Schutzkonzept
4.1. Bei wem kann ich mich beschweren?
Für einen persönlichen Kontakt stehen die unabhängigen Ansprechpersonen und die Stabsstelle Kinder- und Jugendschutz des Bistums (siehe Seite 15) sowie die Ansprechpersonen unserer Pfarreien (siehe Seite 14) zur Verfügung. Alle Ansprechpartner sind auf der Kontaktliste im Anhang dieses Schutzkonzeptes zu finden. Die Liste der Ansprechpartner wird auch in den Schaukästen der Pfarreien veröffentlicht.
Selbstverständlich sind für Beschwerden zunächst auch Gruppenleiter und -leiterinnen und die Verantwortlichen für die Jugendarbeit in den Pfarreien (Pfarrer, Pfarrvikar, Pastoralreferent, nebenamtliche Gemeindereferentin) sowie die Angestellten (Pfarrbüro, Mesner, Chorleitung) ansprechbar. Dieses Schutzkonzept soll helfen, dass alle, die angesprochen werden, sachgerecht mit Beschwerden umgehen.
4.2. Wie wird mit einer Beschwerde umgegangen?
Für die Pfarreiengemeinschaft haben sich aus jeder Pfarrei zwei Personen bereiterklärt, sich um eingehende Beschwerden zu kümmern und entsprechend der Handlungsabläufe (siehe Anhang) zu handeln. Sie stehen in keinem Angestelltenverhältnis zur Pfarreiengemeinschaft und sind daher neutrale Ansprechpartner. Sie sind in einem Beschwerdefall immer und möglichst zeitnah hinzuzuziehen. Damit ist ein „Beschwerdeteam“ gebildet. Der Pfarrer ist über eine Beschwerde in Kenntnis zu setzen (falls er nicht selbst der Beschuldigte ist).
In der Regel sind die Erziehungsberechtigten einzubeziehen. Es ist außerdem zu überlegen, ob noch weitere Personen oder Behörden zu kontaktieren sind (z.B. Ansprechpersonen der beiden anderen Pfarreien, des Bistums, Psychologe, Polizei, Jugendamt…).
Zum genaueren Verfahrensweg siehe Punkt 4.4.
4.3. Wie ist eine Beschwerde einzuordnen?
Es gibt folgende Unterscheidungen:
a) Grenzverletzungen
„Grenzverletzungen können im Alltag vorkommen. Sie liegen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit und sind oftmals Ergebnis einer mangelnden Achtsamkeit, persönlicher oder fachlicher Unzulänglichkeit und lassen sich meist mit einem klärenden Gespräch und einer ernstgemeinten Entschuldigung aus der Welt schaffen.“1
Beispiele:
Missachtung persönlicher Grenzen (tröstende Umarmung, obwohl es dem Gegenüber unangenehm ist)
Missachtung der Grenzen der professionellen Rolle (Gespräch über eigene Probleme mit einem Kind)
Missachten vorher gemeinsam vereinbarter Umgangsregeln (z. B. Anklopfen)
Missachten von Persönlichkeitsrechten (Veröffentlichung von Bildern)
Missachten der Intimsphäre (z.B. Umkleide)
b) Sonstige (sexuelle) Übergriffe
„Als sonstige sexuelle Übergriffe bezeichnet man Handlungen, die die Schwelle zur Strafbarkeit noch nicht überschritten haben, aber im Umgang unangemessen und nicht mehr zufällig (wie Grenzverletzungen), sondern beabsichtigt sind.“2 Sie können einen sexuellen Missbrauch vorbereiten oder mangelnden Respekt gegenüber Kindern und Jugendlichen ausdrücken oder das Ergebnis fundamentaler fachlicher Defizite sein.3
Beispiele: Anzügliche Bemerkungen oder unangemessene Gespräche über Sexualität, Sexistische Spielanleitungen, Sexistische Manipulation von Bildern
c) Strafbare Handlungen
„Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) sind immer strafbar. Dies ist eine absolute Grenze, auf eine (vermeintliche) Einwilligung des Kindes kommt es nicht an.“4
„Strafbar sind nicht nur sexuelle Handlungen, bei denen es zu einem körperlichen Kontakt kommt. Auch ohne Berührung kann eine Handlung strafbar sein, z.B. … einem Kind pornografische Darstellungen zeigen.“5
Genauso sind sexuelle Handlungen an oder mit Jugendlichen (Personen ab 14 Jahren bis unter 18 Jahren) fast immer strafbar.
1 „Institutionelles Schutzkonzept – Arbeitshilfe für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen“, Bistum Regensburg, 2019, Heft 1, Seite 14
2 „Institutionelles Schutzkonzept – Arbeitshilfe für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen“, Bistum Regensburg, 2019, Heft 1, Seite 14ff sowie Seite 34ff
3 „Institutionelles Schutzkonzept – Arbeitshilfe für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen“, Bistum Regensburg, 2019, Heft 1, Seite 14
4 „Institutionelles Schutzkonzept – Arbeitshilfe für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen“, Bistum Regensburg, 2019, Heft 1, Seite 13
5 „Institutionelles Schutzkonzept – Arbeitshilfe für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen“, Bistum Regensburg, 2019, Heft 1, Seite 13
4.4. Wie verläuft der Verfahrensweg?
a) bei Beschwerde über „Grenzverletzung“:
Jemand von den Hauptamtlichen (momentan Pfarrer, Pfarrvikar, Pastoralreferent) wird informiert. Diese besprechen die Angelegenheit im Dienstgespräch. Einer von ihnen wird das Gespräch mit der beschuldigten Person suchen und zur Korrektur des Verhaltens auffordern. Das Ergebnis des Gesprächs wird wiederum im Dienstgespräch besprochen. Außerdem gibt es eine Rückmeldung an alle, die am Beschwerdeprozess beteiligt waren.
b) bei Beschwerde über „sonstigen sexuellen Übergriff“:
Das Beschwerdeteam tritt zusammen und bespricht den Vorwurf. Ein Mitglied sucht anschließend zusammen mit einem der Hauptamtlichen das Gespräch mit der beschuldigten Person und bringt die Beschwerde vor. Zusammen wird nach einer Lösung gesucht, wie mit der Situation umzugehen ist. Das Ergebnis des Gesprächs wird in das Dienstgespräch und in das Beschwerdeteam zurückgespeist. Außerdem wird dem „Beschwerdeführer“ mitgeteilt, was unternommen wurde.
c) bei „strafbaren Handlungen“:
Hier wird immer die Stabsstelle Kinder- und Jugendschutz im Bistum Regensburg informiert. Über notwendige Schritte in der Pfarreiengemeinschaft berät das Beschwerdeteam zusammen mit den Hauptamtlichen der Pfarreien. In der Folge sollen auch alle Ansprechpersonen der drei Pfarreien informiert werden.
4.5. Was ist noch zu tun?
Wichtig ist eine ausführliche Dokumentation der Beschwerde und des Beschwerdemanagements. Eine gute Dokumentation kann für eine mögliche Strafverfolgung wichtig sein oder auch nur für die richtige Einschätzung eines Falls, v.a. wenn es Zweifel gibt oder anfangs nur Beobachtungen im Raum stehen.
Nicht zu vergessen ist jeweils die Rückmeldung an den Beschwerdeführer, was mit der Beschwerde geschehen ist. Wurde sie ernst genommen? Gab es Konsequenzen?