1. Einleitung
Ein Arbeitskreis der Pfarreiengemeinschaft aus den Pfarrgemeinderäten hat dieses Institutionelle Schutzkonzept erstellt, das erstmals zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist und laufend überarbeitet werden soll.
Barrierefreiheit Einstellungen
Die Arbeitsgruppe „Schutzkonzept“ erarbeitete einen Fragebogen, um eine Risikoanalyse durchzuführen. Wichtige Punkte hierbei waren:
Auf dem Pfarreiengebiet befindet sich der Pfarrkindergarten Hl. Dreifaltigkeit Steinweg. Diese Einrichtung ist jedoch als eigenständiger Rechtsträger anzusehen und hat daher ein eigenes Schutzkonzept.
Dies gilt auch für die Eltern-Kind-Gruppen (z.Zt. nur in Steinweg) und die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg e.V., Stamm Steinweg, welche die Gruppenräume der Pfarrei nutzen.
Der nachfolgend beschriebene Verhaltenskodex soll Grundlage der Arbeit in unseren Pfarrgemeinden sein. Damit wollen wir für Kinder und Jugendliche in unserer Pfarreiengemeinschaft sichere Orte schaffen, Orte, an denen sie sich wohl und sicher fühlen und in einer respektvollen und wertschätzenden Umgebung aufwachsen können. Dieser Verhaltenskodex ist in einem kommunikativen Prozess entstanden, in den haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden waren. Viele der Verhaltensleitlinien sind in unseren Pfarreien seit Jahren erprobt und bewährt.
Das geltende Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, besonders das Jugendschutzgesetz (JuSchG), ist zu beachten. Zum Verhalten von Bezugspersonen gilt insbesondere:
Für einen persönlichen Kontakt stehen die unabhängigen Ansprechpersonen und die Stabsstelle Kinder- und Jugendschutz des Bistums (siehe Seite 15) sowie die Ansprechpersonen unserer Pfarreien (siehe Seite 14) zur Verfügung. Alle Ansprechpartner sind auf der Kontaktliste im Anhang dieses Schutzkonzeptes zu finden. Die Liste der Ansprechpartner wird auch in den Schaukästen der Pfarreien veröffentlicht.
Selbstverständlich sind für Beschwerden zunächst auch Gruppenleiter und -leiterinnen und die Verantwortlichen für die Jugendarbeit in den Pfarreien (Pfarrer, Pfarrvikar, Pastoralreferent, nebenamtliche Gemeindereferentin) sowie die Angestellten (Pfarrbüro, Mesner, Chorleitung) ansprechbar. Dieses Schutzkonzept soll helfen, dass alle, die angesprochen werden, sachgerecht mit Beschwerden umgehen.
Für die Pfarreiengemeinschaft haben sich aus jeder Pfarrei zwei Personen bereiterklärt, sich um eingehende Beschwerden zu kümmern und entsprechend der Handlungsabläufe (siehe Anhang) zu handeln. Sie stehen in keinem Angestelltenverhältnis zur Pfarreiengemeinschaft und sind daher neutrale Ansprechpartner. Sie sind in einem Beschwerdefall immer und möglichst zeitnah hinzuzuziehen. Damit ist ein „Beschwerdeteam“ gebildet. Der Pfarrer ist über eine Beschwerde in Kenntnis zu setzen (falls er nicht selbst der Beschuldigte ist).
In der Regel sind die Erziehungsberechtigten einzubeziehen. Es ist außerdem zu überlegen, ob noch weitere Personen oder Behörden zu kontaktieren sind (z.B. Ansprechpersonen der beiden anderen Pfarreien, des Bistums, Psychologe, Polizei, Jugendamt…).
Zum genaueren Verfahrensweg siehe Punkt 4.4.
Es gibt folgende Unterscheidungen:
a) Grenzverletzungen
„Grenzverletzungen können im Alltag vorkommen. Sie liegen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit und sind oftmals Ergebnis einer mangelnden Achtsamkeit, persönlicher oder fachlicher Unzulänglichkeit und lassen sich meist mit einem klärenden Gespräch und einer ernstgemeinten Entschuldigung aus der Welt schaffen.“1
Beispiele:
Missachtung persönlicher Grenzen (tröstende Umarmung, obwohl es dem Gegenüber unangenehm ist)
Missachtung der Grenzen der professionellen Rolle (Gespräch über eigene Probleme mit einem Kind)
Missachten vorher gemeinsam vereinbarter Umgangsregeln (z. B. Anklopfen)
Missachten von Persönlichkeitsrechten (Veröffentlichung von Bildern)
Missachten der Intimsphäre (z.B. Umkleide)
b) Sonstige (sexuelle) Übergriffe
„Als sonstige sexuelle Übergriffe bezeichnet man Handlungen, die die Schwelle zur Strafbarkeit noch nicht überschritten haben, aber im Umgang unangemessen und nicht mehr zufällig (wie Grenzverletzungen), sondern beabsichtigt sind.“2 Sie können einen sexuellen Missbrauch vorbereiten oder mangelnden Respekt gegenüber Kindern und Jugendlichen ausdrücken oder das Ergebnis fundamentaler fachlicher Defizite sein.3
Beispiele: Anzügliche Bemerkungen oder unangemessene Gespräche über Sexualität, Sexistische Spielanleitungen, Sexistische Manipulation von Bildern
c) Strafbare Handlungen
„Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) sind immer strafbar. Dies ist eine absolute Grenze, auf eine (vermeintliche) Einwilligung des Kindes kommt es nicht an.“4
„Strafbar sind nicht nur sexuelle Handlungen, bei denen es zu einem körperlichen Kontakt kommt. Auch ohne Berührung kann eine Handlung strafbar sein, z.B. … einem Kind pornografische Darstellungen zeigen.“5
Genauso sind sexuelle Handlungen an oder mit Jugendlichen (Personen ab 14 Jahren bis unter 18 Jahren) fast immer strafbar.
1 „Institutionelles Schutzkonzept – Arbeitshilfe für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen“, Bistum Regensburg, 2019, Heft 1, Seite 14
2 „Institutionelles Schutzkonzept – Arbeitshilfe für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen“, Bistum Regensburg, 2019, Heft 1, Seite 14ff sowie Seite 34ff
3 „Institutionelles Schutzkonzept – Arbeitshilfe für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen“, Bistum Regensburg, 2019, Heft 1, Seite 14
4 „Institutionelles Schutzkonzept – Arbeitshilfe für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen“, Bistum Regensburg, 2019, Heft 1, Seite 13
5 „Institutionelles Schutzkonzept – Arbeitshilfe für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen“, Bistum Regensburg, 2019, Heft 1, Seite 13
a) bei Beschwerde über „Grenzverletzung“:
Jemand von den Hauptamtlichen (momentan Pfarrer, Pfarrvikar, Pastoralreferent) wird informiert. Diese besprechen die Angelegenheit im Dienstgespräch. Einer von ihnen wird das Gespräch mit der beschuldigten Person suchen und zur Korrektur des Verhaltens auffordern. Das Ergebnis des Gesprächs wird wiederum im Dienstgespräch besprochen. Außerdem gibt es eine Rückmeldung an alle, die am Beschwerdeprozess beteiligt waren.
b) bei Beschwerde über „sonstigen sexuellen Übergriff“:
Das Beschwerdeteam tritt zusammen und bespricht den Vorwurf. Ein Mitglied sucht anschließend zusammen mit einem der Hauptamtlichen das Gespräch mit der beschuldigten Person und bringt die Beschwerde vor. Zusammen wird nach einer Lösung gesucht, wie mit der Situation umzugehen ist. Das Ergebnis des Gesprächs wird in das Dienstgespräch und in das Beschwerdeteam zurückgespeist. Außerdem wird dem „Beschwerdeführer“ mitgeteilt, was unternommen wurde.
c) bei „strafbaren Handlungen“:
Hier wird immer die Stabsstelle Kinder- und Jugendschutz im Bistum Regensburg informiert. Über notwendige Schritte in der Pfarreiengemeinschaft berät das Beschwerdeteam zusammen mit den Hauptamtlichen der Pfarreien. In der Folge sollen auch alle Ansprechpersonen der drei Pfarreien informiert werden.
Wichtig ist eine ausführliche Dokumentation der Beschwerde und des Beschwerdemanagements. Eine gute Dokumentation kann für eine mögliche Strafverfolgung wichtig sein oder auch nur für die richtige Einschätzung eines Falls, v.a. wenn es Zweifel gibt oder anfangs nur Beobachtungen im Raum stehen.
Nicht zu vergessen ist jeweils die Rückmeldung an den Beschwerdeführer, was mit der Beschwerde geschehen ist. Wurde sie ernst genommen? Gab es Konsequenzen?
Mit Beginn einer neuen Pfarrgemeinderatsperiode (also alle 4 Jahre) wird das Konzept durch eine Arbeitsgruppe (momentan die Ansprechpersonen zusammen mit den PGR-Sprecherinnen und Stellvertretern) auf notwendige Veränderungen überprüft.
Alle Mitarbeitenden der Pfarreien werden auf das vorliegende Konzept hingewiesen. Der Verhaltenskodex sowie die Selbstauskunft müssen unterschrieben werden. Außerdem gelten die Richtlinien zum erweiterten Führungszeugnis.
Personen, die in unserer Pfarreiengemeinschaft Aufgaben übernehmen, müssen dafür nicht nur fachlich geeignet sein, sondern auch über eine persönliche Eignung verfügen. 1
1 Die Erläuterungen sowie das Raster zum eFZ basieren auf der Information für ehrenamtliche Mitarbeiter in den Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen zum erweiterten Führungszeugnis des Bistums Regensburg.
Die Pfarreiengemeinschaft verwendet folgendes Prüfraster zur Einordnung ehrenamtlich tätiger Personen hinsichtlich einer verpflichtenden Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Sie schließt sich dabei im Wesentlichen den Empfehlungen des Bistums an.
|
Niedriges Risiko |
Hohes Risiko |
|
Gleiches Alter |
Altersdifferenz |
|
Öffentlichkeit |
Geschlossene Räume |
|
Viele Betreuer |
Wenig Betreuer |
|
Wechselnde Zusammensetzung |
Feste Gruppe |
|
Sporadischer Kontakt |
Regelmäßige Treffen |
|
Organisatorische Tätigkeit |
Betreuende, lehrende Tätigkeit |
|
Loser Kontakt |
Vertrauensverhältnis |
|
Tätigkeit |
eFZ |
Begründung |
|
Kinder- und Jugendgruppenleiter |
ja |
Art, Regelmäßigkeit und Intensität der Tätigkeit lassen ein besonderes Vertrauensverhältnis zu. Es können Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse entstehen. |
|
Leiter von Kinder- und Jugendchören, Bands, etc. |
ja |
Art, Regelmäßigkeit und Intensität der Tätigkeit lassen ein besonderes Vertrauensverhältnis zu. Es können Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse entstehen. |
|
Leiter, Betreuer, Helfer bei Freizeitmaßnahmen (Zeltlager, Wochenenden etc.) |
ja |
Art, Regelmäßigkeit und Intensität der Tätigkeit lassen ein besonderes Vertrauensverhältnis zu. Es können Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse entstehen. |
|
Mitarbeiter bei kurzfristigen oder zeitlich befristeten Projekten, Aktionen, Veranstaltungen (ohne Übernachtung). Betrifft: Firmgruppen und Krippenspiel |
nein |
Art, Regelmäßigkeit und Intensität der Tätigkeit lassen kein so intensives Vertrauensverhältnis zu wie bei geschlossenen, sich regelmäßig treffenden Gruppen. Ähnlich wie bei den Kommuniongruppenleitungen wäre der Aufwand, ein eFZ einzufordern, ein großes Hindernis, ausreichend ehrenamtliche Helfer (z.B. Eltern) zu finden, die diese Aufgabe übernehmen. Es muss jedoch eine Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung eingefordert werden. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn die Gruppenstunden nicht in Privaträumen durchgeführt werden. |
|
Hospitant, Kurzzeit-Praktikant, Hilfs-Gruppenleiter |
nein |
Tätigkeit nur unter erfahrener Anleitung. Art, Regelmäßigkeit und Intensität der Tätigkeit lassen kein intensives Vertrauensverhältnis zu. |
|
Kommuniongruppenleiter |
nein |
Auch wenn eigentlich die genannten Risikokriterien (regelmäßige Treffen, Treffen in privaten Räumen) zutreffen, wird von Kommuniongruppenleitern nur die Selbstauskunft- und Verpflichtungserklärung verlangt. Bei Kommuniongruppenleitern handelt es sich um Eltern der Kommunionkinder. Der Aufwand, ein eFZ zu beantragen, ist relativ hoch und auch eine Hürde für Eltern, die sich für eine Gruppenleitung bereit erklären. |
|
Organisatorische Helfer ohne Betreuungsfunktion |
nein |
Keine betreuende pädagogische Tätigkeit (z.B. Küchenhilfe bei Kinderfasching, Speisenverkauf, Einteilung Ministrantenplan) |
|
Ehrenamtliche, die regelmäßig Betreuungsaufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit übernehmen |
ja |
Aufgrund ihres immer wiederkehrenden Einsatzes sind diese Mitarbeiter in den Pfarreien bekannt. Ein Vertrauensverhältnis kann entstehen, auch wenn die Projekte wechseln. |
Die Kosten für die Anforderung des eFZ beim Einwohnermeldeamt übernimmt die Pfarreiengemeinschaft mit Ausnahme der Vorlage bei Einstellungen.
Alle Unterlagen wie eFZ, Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärungen werden nach geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwaltet und aufbewahrt (siehe auch Datenschutzerklärung im Anhang).
Die Selbstauskunftserklärung müssen alle unterzeichnen, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbefohlenen Personen arbeiten.
Alle Personen der Pfarreigemeinschaft, die mit Schutzbefohlenen der Pfarreien regelmäßig zu tun haben, sind verpflichtet entsprechende Aus- und Weiterbildungsangebote der Diözese zu nutzen. Der Pfarrer wird auf entsprechende Angebote hinweisen und die betroffenen (ehrenamtlichen) Mitarbeiter zu diesen Fortbildungen einladen.
Auch für die Kinder- und Jugendlichen der Pfarreien soll es Fortbildungsangebote geben, z.B. zum Thema Selbstverteidigung und Kinderrechte. Dabei wird vor allem auf Bildungsangebote der Diözese und der Jugendschutzstelle zurückgegriffen.
„Auf dem Weg zu einer Kultur der Achtsamkeit, weil du es uns wert bist. – Bausteine zur Prävention von Gewalt, Grenzverletzung gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen“, Bistum Eichstätt, Bischöfliches Ordinariat Eichstätt, Präventionsbeauftragter
„Information für ehrenamtliche Mitarbeiter in den Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen zum erweiterten Führungszeugnis“, Prävention im Bistum Regensburg, 2017
„Institutionelles Schutzkonzept – Arbeitshilfe für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen“, Bistum Regensburg, 2019
Beratungsstellen in Regensburg
Ansprechpartner in der Pfarreiengemeinschaft
Ansprechpartner im Bistum
eFZ Verschwiegenheitserklärung
eFZ Musteranschreiben
eFZ Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt
Selbstauskunft
Verpflichtungserklärung – Langfassung
Beschwerdemanagement Dokumentation
Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen/bei sexuellen Übergriffen
Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexuelle Gewalt
Handreichung für Begleitpersonen bei mehrtägigen Ausflugsfahrten
Dann steht Ihnen das Pfarrbüro Steinweg unter der Telefonnummer (0941) 84151 zur Verfügung.
Nummer gegen Kummer (Regensburg)
https://www.nummergegenkummer.de/
https://hoffnungsfunken.kinderschutzbund-regensburg.de/
E-Mail:
Telefon: (0941) 116 111 oder (0800) 111 0333
Onlineberatung für Jugendliche
https://www.bke.de/
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Telefon: (0800) 22 55 530
Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen
Telefon: (0941) 24 171
Beratungsstellen der Katholischen Jugendfürsorge
https://www.erziehungsberatung-kjf.de
https://www.beratungsstelle-regensburg.de/beratung1
(mit offener und vertraulicher Sprechstunde)
Zartbitter e. V.
https://www.zartbitter.de
E-Mail:
| Antje Beckhove | |
| Sebastian Thammer |
| Dr. Alexandra Koch | |
| Dr. Stefan Weiherer |
| Constanze Nowak | |
| Johann Reisinger |
| Frau Dr. Judith Helmig | Telefon: (0941) 597-1681 Mail: Mo – Do von 8.30 bis 12.15 Uhr, Fr von 8.30 – 11.30 Uhr |
| Susanne Engl-Adacker | Telefon: (0176) 97 92 86 34 Mail: Web: www.engl-adacker.de |
| Wolfgang Sill | Telefon: (09633) 9 18 07 59 Mail: |
| Prof. Dr. Andreas Scheulen | Telefon: (0911) 461 12 26 Mail: |