Wenn das Sterben näher rückt, begleiten Sie den sterbenden Menschen bitte mit Ihrem Dabeisein, mit Zuspruch oder auch einfach Schweigen, mit ruhigem Beten (oder auch Singen). Im neuen „Gotteslob“ finden Sie Texthinweise dafür unter Nr. 608/2.
Wenn der Sterbende einverstanden ist, rufen Sie auch einen Pfarrer – am besten frühzeitig, noch bei Bewusstsein des Betroffenen; vielleicht können noch die Sterbesakramente gespendet werden: Krankensalbung, ggf. Bußsakrament, hl. Kommunion (in diesem Fall „letzte Wegzehrung“ genannt).
Selbstverständlich kann und soll der Geistliche auch gerufen werden, wenn der Tod eingetreten ist. Sie können auch selber die Sterbegebete sprechen („Gotteslob“ Nr. 28, dazu Nr. 608/3+4; weitere Texthinweise unter Nr. 609). Geeignete Gebete sind noch unter Nr. 17 („In Krankheit“) und Nr. 18 zu finden.
Die weiteren christlichen Riten:
- Sterbegebet der Gemeinde mit Läuten der Sterbeglocke (z.B. beim nächstmöglichen Gemeindegottesdienst);
- Sterberosenkranz bzw. Totenvesper (meist am Vorabend der Beerdigung);
- Requiem (also Messfeier in der Kirche, ggf. Wortgottesdienst) und Beerdigung (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung).