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Krankheit | Sterben | Trauer

Zuversicht in den dunklen und schweren Stunden unseres Lebens

Durch den Glauben haben wir Zuversicht auch in dunklen und schweren Stunden unseres Lebens. Das (gemeinsame) Gebet stärkt, die Feier von Gottesdienst und Sakramenten gibt Zeugnis von der Auferstehungshoffnung.

Krankenbesuchsdienst

Erstellt am: 02.02.2018 06:07 | Aktualisiert am: 02.02.2018 06:09

Wie kann ein Krankenbesuch vereinbart werden?

Pfarrer Grüner besucht nach Möglichkeit die Kranken aus dem Pfarrgebiet, die in den Krankenhäusern der Barmherzigen Brüder und im Caritaskrankenhaus St. Josef sind (bitte geben Sie bei der Aufnahme an, dass der Besuch des Pfarrers erwünscht ist).

Gerne kommen die Seelsorger auch zum Hausbesuch: zu Gespräch, zur Kommunionfeier, zur Spendung der Krankensalbung. Sprechen Sie uns an oder kontaktieren Sie das Pfarrbüro.

Das Sakrament der Krankensalbung kann öfters empfangen werden, insbesondere bei schwerer oder längerer Krankheit (siehe auch Gotteslob Nr. 602).

Sterben

Erstellt am: 02.02.2018 06:09 | Aktualisiert am: 02.02.2018 06:14

Wie erfolgt die Begleitung in der letzten Lebensphase?

Wenn das Sterben näher rückt, begleiten Sie den sterbenden Menschen bitte mit Ihrem Dabeisein, mit Zuspruch oder auch einfach Schweigen, mit ruhigem Beten (oder auch Singen). Im neuen „Gotteslob“ finden Sie Texthinweise dafür unter Nr. 608/2.

Wenn der Sterbende einverstanden ist, rufen Sie auch einen Pfarrer – am besten frühzeitig, noch bei Bewusstsein des Betroffenen; vielleicht können noch die Sterbesakramente gespendet werden: Krankensalbung, ggf. Bußsakrament, hl. Kommunion (in diesem Fall „letzte Wegzehrung“ genannt).

Selbstverständlich kann und soll der Geistliche auch gerufen werden, wenn der Tod eingetreten ist. Sie können auch selber die Sterbegebete sprechen („Gotteslob“ Nr. 28, dazu Nr. 608/3+4; weitere Texthinweise unter Nr. 609). Geeignete Gebete sind noch unter Nr. 17 („In Krankheit“) und Nr. 18 zu finden.

Die weiteren christlichen Riten:

  • Sterbegebet der Gemeinde mit Läuten der Sterbeglocke (z.B. beim nächstmöglichen Gemeindegottesdienst);
  • Sterberosenkranz bzw. Totenvesper (meist am Vorabend der Beerdigung);
  • Requiem (also Messfeier in der Kirche, ggf. Wortgottesdienst) und Beerdigung (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung).

Beerdigung

Erstellt am: 02.02.2018 06:05 | Aktualisiert am: 02.02.2018 06:07

Was ist bei einer Beerdigung zu beachten?

Im Todesfall können Sie mit dem Bestattungsunternehmen alles Organisatorische vereinbaren; dieses spricht die Termine mit dem Friedhof und auch mit dem Pfarramt ab. Die Gestaltung von Gottesdienst und Trauerfeier ist dann mit dem Geistlichen, der sie hält, zu besprechen.

Kosten:

Für Gottesdienst und Beerdigung fallen 32,50 € an (bei Eucharistiefeier zusätzlich 5 € für das Messstipendium); der Betrag wird über das Bestattungsunternehmen verrechnet.

In Stadtamhof finden Sie die Gebühr für die musikalische Gestaltung ebenfalls auf der Rechnung der Bestattungskasse.

Trauerzeit

Erstellt am: 02.02.2018 06:15 | Aktualisiert am: 02.02.2018 06:16

Welche Trauerangebote gibt es?

All derer, die verstorben sind, wird bei jeder hl. Messe gedacht. Sie können im Pfarrbüro auch eine besondere „Messintention“ bestellen (z.B. anlässlich des Sterbetags oder eines anderen Gedenktags; die Gebühr beträgt 5 €). Am Allerseelentag (2. November) findet abends ein Requiem (Gedenkgottesdienst) insbesondere für alle, die seit dem letzten Allerheiligenfest verstorbenen sind, statt.

In den Pfarrkirchen der Pfarreiengemeinschaft liegt ein Gedenkbuch mit den Verstorbenen der letzten Jahre auf. Sie sollen nicht vergessen sein.