6. Aus- und Fortbildung

6. Aus- und Fortbildung

Erstellt am: 21.04.2023 12:51 | Aktualisiert am: 21.04.2023 12:52

Alle Personen der Pfarreigemeinschaft, die mit Schutzbefohlenen der Pfarreien regelmäßig zu tun haben, sind verpflichtet entsprechende Aus- und Weiterbildungsangebote der Diözese zu nutzen. Der Pfarrer wird auf entsprechende Angebote hinweisen und die betroffenen (ehrenamtlichen) Mitarbeiter zu diesen Fortbildungen einladen.

Auch für die Kinder- und Jugendlichen der Pfarreien soll es Fortbildungsangebote geben, z.B. zum Thema Selbstverteidigung und Kinderrechte. Dabei wird vor allem auf Bildungsangebote der Diözese und der Jugendschutzstelle zurückgegriffen.