Die Pfarreiengemeinschaft verwendet folgendes Prüfraster zur Einordnung ehrenamtlich tätiger Personen hinsichtlich einer verpflichtenden Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Sie schließt sich dabei im Wesentlichen den Empfehlungen des Bistums an.
Zur Beurteilung des Risikos werden folgende Kriterien herangezogen:
Niedriges Risiko
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Hohes Risiko
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Gleiches Alter
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Altersdifferenz
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Öffentlichkeit
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Geschlossene Räume
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Viele Betreuer
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Wenig Betreuer
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Wechselnde Zusammensetzung
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Feste Gruppe
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Sporadischer Kontakt
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Regelmäßige Treffen
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Organisatorische Tätigkeit
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Betreuende, lehrende Tätigkeit
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Loser Kontakt
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Vertrauensverhältnis
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Prüfraster Notwendigkeit erweitertes Führungszeugnis:
Tätigkeit
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eFZ
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Begründung
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Kinder- und Jugendgruppenleiter
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ja
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Art, Regelmäßigkeit und Intensität der Tätigkeit lassen ein besonderes Vertrauensverhältnis zu. Es können Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse entstehen.
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Leiter von Kinder- und Jugendchören, Bands, etc.
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ja
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Art, Regelmäßigkeit und Intensität der Tätigkeit lassen ein besonderes Vertrauensverhältnis zu. Es können Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse entstehen.
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Leiter, Betreuer, Helfer bei Freizeitmaßnahmen (Zeltlager, Wochenenden etc.)
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ja
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Art, Regelmäßigkeit und Intensität der Tätigkeit lassen ein besonderes Vertrauensverhältnis zu. Es können Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse entstehen.
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Mitarbeiter bei kurzfristigen oder zeitlich befristeten Projekten, Aktionen, Veranstaltungen (ohne Übernachtung). Betrifft: Firmgruppen und Krippenspiel
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nein
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Art, Regelmäßigkeit und Intensität der Tätigkeit lassen kein so intensives Vertrauensverhältnis zu wie bei geschlossenen, sich regelmäßig treffenden Gruppen. Ähnlich wie bei den Kommuniongruppenleitungen wäre der Aufwand, ein eFZ einzufordern, ein großes Hindernis, ausreichend ehrenamtliche Helfer (z.B. Eltern) zu finden, die diese Aufgabe übernehmen. Es muss jedoch eine Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung eingefordert werden. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn die Gruppenstunden nicht in Privaträumen durchgeführt werden.
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Hospitant, Kurzzeit-Praktikant, Hilfs-Gruppenleiter
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nein
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Tätigkeit nur unter erfahrener Anleitung. Art, Regelmäßigkeit und Intensität der Tätigkeit lassen kein intensives Vertrauensverhältnis zu.
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Kommuniongruppenleiter
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nein
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Auch wenn eigentlich die genannten Risikokriterien (regelmäßige Treffen, Treffen in privaten Räumen) zutreffen, wird von Kommuniongruppenleitern nur die Selbstauskunft- und Verpflichtungserklärung verlangt. Bei Kommuniongruppenleitern handelt es sich um Eltern der Kommunionkinder. Der Aufwand, ein eFZ zu beantragen, ist relativ hoch und auch eine Hürde für Eltern, die sich für eine Gruppenleitung bereit erklären.
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Organisatorische Helfer ohne Betreuungsfunktion
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nein
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Keine betreuende pädagogische Tätigkeit (z.B. Küchenhilfe bei Kinderfasching, Speisenverkauf, Einteilung Ministrantenplan)
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Ehrenamtliche, die regelmäßig Betreuungsaufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit übernehmen
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ja
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Aufgrund ihres immer wiederkehrenden Einsatzes sind diese Mitarbeiter in den Pfarreien bekannt. Ein Vertrauensverhältnis kann entstehen, auch wenn die Projekte wechseln.
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Die Kosten für die Anforderung des eFZ beim Einwohnermeldeamt übernimmt die Pfarreiengemeinschaft mit Ausnahme der Vorlage bei Einstellungen.
Alle Unterlagen wie eFZ, Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärungen werden nach geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwaltet und aufbewahrt (siehe auch Datenschutzerklärung im Anhang).
Die Selbstauskunftserklärung müssen alle unterzeichnen, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbefohlenen Personen arbeiten.